Änderung des UV-Meldeverfahrens ab 2017: Lohnnachweis digital
Ab dem 01.01.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Eine zweijährige Übergangsregelung soll sicherstellen, daß der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird. Als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung ist ein Stammdatenabgleich vorzunehmen. Dieser kann ab dem 01.12.2016 durchgeführt werden. Der Abruf muß aktiv durch den Nutzer angestoßen [...]