Anhebung der GWG-Grenze geplant!
§ 6 Abs. 2 EStG berechtigt, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Jahr der Zuführung zum Betriebsvermögen in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 S. 2 EStG) abzusetzen, sofern die Netto-Kosten (ohne Umsatzsteuer) hierfür den Höchstbetrag i.H.v. 410 [...]