Gesundheitsförderung von Arbeitnehmern
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung seiner Arbeitnehmer sind bis zu einem Freibetrag von 500 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Begünstigt sind Leistungen, die den Qualitätskriterien der Krankenkassen (dem sog. Leitfaden Prävention) entsprechen, u.a. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention und Streßbewältigung. Nicht begünstigt [...]