Sachbezugswert für arbeitstägliche Barzuschüsse zu Mahlzeiten
Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber unentgeltlich ein Mittagessen (Kantine) ist dieser geldwerte Vorteil - unabhängig vom Wert der Mahlzeit - i.H.v. 3,10 EUR (Sachbezugswert für 2016) lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. (R 8.1 Abs. 7 Nr. 1 bis 3 LStR 2015) Es verbleibt beim Sachbezugswert, wenn der Arbeitnehmer sog. Restaurantschecks/ [...]