Die Sozialversicherung ist ein komplexes Rechtsgebiet. Das hat der Gesetzgeber erkannt und verpflichtet nunmehr den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ein Informationsportal für Arbeitgeber zu betreiben. Dieses Portal ist seit dem 11.01.2017 unter der Internetadresse www.informationsportal.de zu erreichen und wird sukzessive ausgebaut.
Zielgruppe sind Arbeitgeber mit wenig Erfahrung in der Lohnabrechnung, die sich – teilweise interaktiv – über Melde- und Beitragspflichten informieren können. Darüber hinaus werden Grundsätze und Rundschreiben der Sozialversicherungsträger für Arbeitgeber gebündelt und in aktueller Form vorgehalten.
Meldungen zur Sozialversicherung können über dieses Portal jedoch nicht generiert werden.