Drei wichtige Änderungen!
Durch das Zweite Bürokratieabbaugesetz werden insbesondere folgende steuerliche Regelungen geändert: Die Grenze für den vollen Betriebsausgabenabzug sog. Geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 410 € auf 800 € angehoben. Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft werden. Korrespondierend zur Anhebung der GWG-Grenze, brauchen Wirtschaftsgüter, deren Wert 250 € (bislang 150 €) nicht übersteigt, [...]