Konsequenzen aus der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens zur Erbschaftsteuer
Am 17. Dezember 2014 hatte das BVerfG entschieden, daß die Verschonung von Erbschaftsteuern beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a, 13b ErbStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Auch die Tarifvorschrift des § 19 Abs. 1 ErbStG wurde mit der Verfassung für unvereinbar erklärt. Das BVerfG führte aus: „Das bisherige Recht ist bis [...]