Die drei Säulen der Altersvorsorge: privat, betrieblich und die gesetzliche Rentenversicherung! Viel wird darüber angesichts steigender Lebenserwartung, sinkender Geburtenrate und den anderen Veränderungen im demographischem Wandel diskutiert. Schon immer wurde damit Politik gemacht. Unvergessen sind Norbert Blüms Worte im Deutschen Bundestag am 10.10.1997 „Die Rente ist sicher“ (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40879998_kw41_rente_kalenderblatt/209618). Was dahintersteckt und wie es zu unserem heutigen Rentensystem kam, beschreibt die Deutsche Rentenversicherung in dem Artikel „Renten-Schlacht in Bonn“ in ihrer Zeitschrift „Zukunft jetzt“ (Ausgabe 04/2017). Es war der Einstig in das Umlageverfahren und der Generationenvertrag, der am 21.01.1957 im Bundestag der jungen Bundesrepublik beschlossen wurde und der das Sozialnetz aus dem Kaiserreich mit der bismarckschen Sozialgesetzgebung von 1889 reformierte. Der Kölner Ökonom Wilfried Schreiber lieferte dem Bundeskanzler Konrad Adenauer das Konzept: „Statt wie bisher Sparen fürs Alter (Kapitaldeckung) sah der „Schreiberplan“ das Umlageverfahren vor – einen Generationenvertrag, bei dem die Beschäftigten mit ihren laufenden Beiträgen die Ruheständler finanzieren. Dafür sollten sie Rentenansprüche erwerben, die dereinst ihre Kinder einlösen würden.“
Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Die Zeitschrift „Zukunft jetzt“ ist kostenlos abonierbar unter