Banken und Finanzdienstleister informieren über die neue gesetzliche Regelung zum Informationsaustausch in Steuersachen durch das „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz“ (FKAustG) und fordern von Ihren Kunden eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ein.
Hintergrund ist der „Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information“, ein von der OECD entwickelter und im Juli 2014 veröffentlichter Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten für steuerliche Zwecke. Der OECD-Standard besteht aus den Elementen „Model Competent Authority Agreement“ (CAA), welches die Modalitäten des Informationsaustausches vorschreibt, und „Common Reporting Standard“ (CRS), welches Melde- und Sorgfaltspflichten beinhaltet.
Der Informationsaustausch nach dem OECD-Standard sieht vor, daß Finanzinstitute Daten über Konten von Steuerausländern an eine zentrale, nationale Einrichtung melden. Von dort sollen diese jährlich an den Heimatstaat des Kontoinhabers übermittelt werden. Die Meldung umfaßt Kontostände, Zins- und Dividendeneinnahmen sowie Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften von Privatpersonen, Treuhandgesellschaften, Stiftungen und Unternehmen. Ziel ist es, steuerrelevante Kapitalerträge im Ausland transparent zu machen.
Steuerpflichtige mit Auslandskonten sollen daran gehindert werden, erklärungsbedürftige Einkünfte zu verschleiern und gegebenenfalls grenzüberschreitend Steuern zu hinterziehen oder zu verkürzen. Ob die Einkünfte tatsächlich steuerpflichtig sind oder nicht, wird in dem Meldeverfahren nicht geklärt, sondern erst in einem sich daran anschließenden Ermittlungsverfahren des ausländischen Staates für die dort steuerpflichtige Person. Es handelt sich also zunächst um eine reine Datenübermittlung ohne spezifischen Anfangsverdacht wegen Steuerhinterziehung.
Deutschland und 50 weitere Staaten haben sich am 29.10.2014 in dem multilateralen Abkommen „Multilateral Competent Authority Agreement“ (MCAA) verpflichtet, sich basierend auf dem OECD-Standard ab Herbst 2017 gegenseitig über Auslandskonten zu informieren. Deutschland setzte das MCAA in mehreren Gesetzgebungsverfahren um. Um den CRS im Verhältnis zu den in Deutschland belegenen Finanzinstituten durchzusetzen, wurde das eingangs genannte „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz“ (FKAustG) beschlossen. Für die einheitliche Umsetzung in der EU wurden die Melde- und Sorgfaltsvorschriften mit der Richtlinie 2014/107/EU vom 09.12.2014 auch in die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU vom 15.02.02011 eingearbeitet.
Nähere Informationen zu dem OECD-Standard sowie der teilnehmenden Länder finden Sie unter: www.oecd.org/tax/automatic-exchange/.