Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2016 entschieden, bei der Erbschaftsteuerreform den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und die Entscheidung über die Erbschaftsteuerreform verzögert sich bis in den Herbst. Bundestag und Bundesrat können frühestens in ihren ersten Sitzungen nach der Sommerpause im September über ein Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses abstimmen.
Mit Urteil vom 17.12.2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht für mit der Verfassung vereinbar erklärt. Die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes sind zunächst weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber hätte bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung treffen müssen.